h

Ingenieurbüro für Gebäudemanagement und Energieberatung

     
 

Energieausweise

 

Energieausweise sind ein nützliches Instrument um die energetische Qualität eines Gebäudes in einem ersten Schritt zu beurteilen.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Energieausweise bildet die EnEV 2014/2016 (Energieeinsparverordnung 2014/2016). Hier ist genau beschrieben, welche Gebäude einen Energieausweis benötigen, welcher Energieausweis es sein muss und wer Austellungsberechtigt ist.

 

In der noch gültigen Fassung der EnEV 2014/2016 muss einem Mieter oder Hauskäufer der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.

 

Es werden zwei Arten von Energieausweisen angeboten. Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Im Lexikon Energie finden Sie genauere Erläuterungen zu den beiden Ausweisarten. Hier soll nur noch mal kurz erwähnt werden, dass der Verbrauchsausweis in seiner Aussagekraft nicht besonders gut ist, da er sehr vom Nutzerverhalten abhängt. genauer ist hier der Bedrafsausweis, der aufgrund einer energetischen Berechnung des Gebäudes erstellt wird.

 

Die Energieausweise sind offizielle Dokumente. Werden die Ausweise wissentlich falsch ausgestellt um ein Haus oder eine Wohnung positiver darzustellen, können Bußgelder verhängt oder Regressansprüche geltend gemacht werden.