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Ingenieurbüro für Gebäudemanagement und Energieberatung

     
 

Baubegleitung

 

Sanieren Sie Ihr Gebäude nach einem der KfW Programme 151, 152 oder 430, kann hier eine Baubegleitung (Programm 431) in Anspruch genommen werden.

 

Die Anforderungen hierfür sind in den Programmen der KfW beschrieben. Für alle größeren Sanierungsmaßnahmen ist somit dieses Zuschussprogramm 431 interessant und sollte mit dem Energieberater besprochen werden.

 

Derzeit gibt es einen Zuschuss für die baubegleitende Maßnahme von 50 % der Rechnungssumme des eingetragenen Energieberaters. (Stand Januar 2016. Förderung beginnt bei einer Rechnungssumme von 600 Euro und beträgt 50 % auf die Rechnungssumme. Maximal 4.000 Euro Zuschuss.)

 

Bei Neubauten für die das Förderprogramm 153 beantragt wird, ist eine vorgegebene Baubetreuung Bestandteil des Förderprogrammes. Diese Betreuung beinhaltet unter anderem die energetische Berechnung, Kontrolle der auszuführenden Angebote auf Übereinstimmung der energetischen Vorgaben, Kontrolle der Luftdichtigkeit (hier ist nicht die Ausführung des Blower-Door Testes gemeint), mindestens eine Baubegehung, Abnahme der Baumaßnahme und Ausstellung des Energieausweises.